Hausordnung

Alle BesucherInnen sind verpflichtet, sich für den sachgemäßen und sicheren Umgang mit den Ausstattungen des KunstRaum Kirchheim wie u.a. Maschinen, Werkzeugen, Mal- Sachen und Ausstellungsstücken von den DozentenInnen oder Fachpersonal des KunstRaum Kirchheim, einweisen zu lassen. Sie sind weiterhin verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch das Personal des KunstRaum Kirchheim und die eventuellen schriftlichen Hinweise an den u.a. Maschinen einzuhalten und ihr Verhalten darauf abzustimmen. Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen des KunstRaum Kirchheim, so z.B. die Nutzung der Räume, Maschinen, Werkzeuge und Ausstellungsgegenstände, erfolgt auf eigene Gefahr. Anweisungen des KunstRaum Kirchheim, seiner gesetzlichen Vertretung oder seiner DozentenInnen (Fachberatung, Aufsichtspersonen) sind Folge zu leisten. Alle BesucherInnen haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemäßer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden. Alle BesucherInnen sind verpflichtet, die gesamte Einrichtung, alle Anlagen und insbesondere die Maschinen und Werkzeuge ordnungsgemäß zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen. BesucherInnen haften für alle durch ihr Verschulden verursachte Schäden. Schäden sind unseren DozentenInnen und oder MitarbeiterInnen unverzüglich mitzuteilen. Die Nutzung des KunstRaum Kirchheim dient dem Eigenbedarf. Gewerbliche Nutzung ist unaufgefordert zu melden und wird preislich und steuerlich anders berechnet. BesucherInnen geben ihre Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotografien, die ihre Person oder ihre Projekte abbilden, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des KunstRaum Kirchheim, solange nichts Gegenteiliges geäußert wurde.

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